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Einführungserlass zur Verfahrensanweisung ATLAS 8.4 gemäß § 8a ZollV

Auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung sind mit Schreiben des ZIVIt vom 05.03.2012 die Umstellungstermine zu ATLAS 8.4 und ATLAS-AUSFUHR (AES) 2.1 bekanntgegeben worden. (ATLAS Info 1823/12)

Das BMF hat heute in der E-VSF N 13 / 2012 die Verfahrensanweisung zu ATLAS 8.4 bekannt gegeben. Es ist in Kürze damit zu rechnen, dass diese Informationen auf der Homepage des deutschen Zolls abrufbar ist.

Sie gilt mit Umstellung auf das ATLAS Release 8.4. Die Verfahrensanweisung ATLAS 8.3 wird mit der Deinstallation von ATLAS 8.3 aufgehoben

Auf die nachfolgenden Neuerungen/Ergänzungen gegenüber der Verfahrensanweisung ATLAS 8.3 wird besonders hingewiesen

Allgemeine Änderungen:

- Der Begriff „Zollnummer“ wurde durch „EORI-Nummer“ ersetzt.

- Die Begrifflichkeit „Ausfall- bzw. Sicherheitskonzept“ wurde durch den Begriff „Ausfallverfahren“ ersetzt.

- Die Definitionen „Teilnehmer“, „Beteiligter“, „DÜD“. „DezkP“, „technischer Nachrichtenübermittler“ und „Clearingcenter“ in Kapitel 1.2 „Begriffsbestimmungen“ wurden geändert.

Neu aufgenommen wurden hier die Definitionen von „EORI-Nummer“ und „Niederlassungsnummer“.

- In Kapitel 3.1.1 „Registrierung und Belegsammlung“ Absatz 5 wurden Ausführungen zur Registrierung von in EAS gespeicherten Anmeldungen und Ankunftsanzeigen mittels einer MRN aufgenommen.

- Das Kapitel 3.1.2 „Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Teilnehmereingabe“ ist in den Absätzen 2 und 6 um Regelungen zu den Handelsdokumenten ergänzt worden. In Absatz 5 wurden die Textilursprungszeugnisse gestrichen.

- In Kapitel 3.1.4 „Besonderheiten“ wurden Regelungen im Zusammenhang mit dem Einzigem Ursprungsnachweis gem. Artikel 97o Abs. 2 ZK-DVO aufgenommen.

- Das bisherige Kapitel 3.2 „Ausdrucke“ wurde aufgelöst. Diese Ausführungen wurden zu Beginn der Kapitel 4.6 „Zollbehandlung“, 4.8 „Versandverfahren“ und 4.9 „Ausfuhrverfahren“ aufgenommen. Nun sind an dieser Stelle Ausführungen unter der Überschrift „Daten für Steuerungszwecke“ ehemals Kapitel 3.3 „PersBB“.

- Die Begriffsdefinitionen in Kapitel 4.1 „Allgemeines“ wurden aktualisiert und ergänzt. Wegen der neuen Definition der Benutzereingabe (bisher: Erfassen des Einheitspapiers) wurden Aussagen in den einzelnen Kapiteln der Fachverfahren gestrichen und im Kapitel 9.5 „Erfassen von Anmeldungen durch den Benutzer“ zusammengefasst.

- Das Kapitel 4.3 „Stammdaten“ wurde überarbeitet, insbesondere Kapitel 4.3.1 „EORIAuskunft“ ehemals 4.3.2 „Stammdaten“. Hier wurden Regelungen/Informationen zu der neuen Anwendung „EORI-Auskunft“ aufgenommen. Die bisher in diesem Kapitel  enthaltenen Erläuterungen zur Anwendung „Stammdatenauskunft-Beteiligte“ sind überholt; allgemeine Aussagen zur Anwendung „Stammdatenauskunft-Beteiligte“ wurden in Kapitel 4.3 Absatz 3 eingefügt.

- Allgemeine Hinweise zur Beachtung der Risikocodes/-hinweise wurden in den Kapiteln 4.5.1 „Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung“ und 4.5.2 „Summarische Anmeldung“ neu aufgenommen bzw. in Kapitel 4.6 „Zollbehandlung“ ergänzt.

- Kapitel 9.2 „Erlass zur Anwendung von Artikel 77 Abs. 2 ZK“ wurde gestrichen. Das  Kapitel 3.1.2 „Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Teilnehmereingabe“ regelt, wie mit der Vorlage der Unterlagen aktuell umzugehen ist. Die im Erlass enthaltenen Aussagen sind teilweise durch die Weiterentwicklung des Projekts überholt bzw. die damaligen Neuerungen sind inzwischen ein selbstverständlicher Bestandteil, der nicht explizit hervorgehoben werden muss.

Änderungen Einfuhr:

- Kapitel 4.5.1 „Summarische Eingangs- und Ausgangsmeldung“ sowie Kapitel 4.5.2 „Summarische Anmeldung“ und jeweils dazugehörigen Unterkapiteln wurden die Regelungen ergänzt.

- In Kapitel 4.5.3.4 „Summarische Anmeldung nach Versand“ wurde Absatz 3 ergänzt, wonach bestimmte Angaben des Frachtbriefs obligatorisch angegeben werden müssen.

- Kapitel 4.5.6 „Stornierung“ wurde ergänzt und es wurden Ausführungen um die neue Auswertemöglichkeit „Stornierung durch EAS“ aufgenommen.

- Kapitel 4.6.8 „Abschreibung von Online-Einfuhrdokumenten“ wurde neu strukturiert und um eine Regelung zur Auswertung von versäumten Abschreibungen der Online-Dokumente ergänzt.

- Kapitel 4.7.5 „Korrekturmöglichkeiten/Änderungsverfahren“ wurde hinsichtlich der Änderbarkeit der Bestandsaufzeichnung überarbeitet: Änderungen der Bestandsaufzeichnung nach Erstellung des abschließenden Bescheids durch den Teilnehmer sind nur in Absprache mit dem HZA durchzuführen. Kapitel 4.7.5.2 „Änderung der EGZ/BA“ Absatz 6 wurde ergänzend aufgenommen.

- Das Kapitel 4.14.6 „Kassensicherheit“ wurde aufgrund der neuen Auswertungen (vgl. E-VSF Z 09 13) aufgenommen.

- Zum Ausfallverfahren EAS wurde Kapitel 8.2.2.1 „Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung“, insbesondere Kapitel 8.2.2.1.1 „Regelung von Kommunikationsstörungen Teilnehmer → Zollstelle“ Absätze 5, 6 und 7 um Regelungen zu den Vordrucken „Ankunftsmeldung“ und Umleitungsantrag“ bzw. der Druckausgabe „Ladeverbot“ ergänzt.

- In Kapitel 9.5 „Erfassen von Anmeldungen durch den Benutzer“ wurden die Regelungen zur Benutzereingabe aufgenommen.

Bewilligung:

- Kapitel 4.4 „Bewilligung“ Absatz 1 wird dargestellt, dass der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte nicht Bestandteil der Anwendung Bewilligung ist. In Absatz 5 wird klargestellt, dass es sich bei der „Gesamtrechtsnachfolge“ ausdrücklich nur um eine ATLAS Funktion handelt und nicht das rechtliche Konstrukt angesprochen wird.

- Kapitel 4.4.1.1 „Warenaufstellung“ ehemals 4.4.2.1 „Anschreibeverfahren/Vereinfachtes Anmeldeverfahren“ sind die Ausführungen nun detaillierter.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO):

- In Kapitel 4.17 „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ wurde die Verpflichtung des AEO Antragstellers aufgenommen unzutreffende Angaben zu berichtigen und fehlende Angaben zu ergänzen.

- Das Ausfallverfahren im Kapitel 8.2.7 „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ wurde aktualisiert.

Versand:

- In den Kapiteln 4.8.4.2.2 „Entladeerlaubnis“ und 4.8.11.2.2 „Entladeerlaubnis“ wurden jeweils die Absätze 7 gestrichen, da eine 100-prozentige Fehlmenge mit Release 8.4 elektronisch verarbeitet wird.

Ausfuhr:

- Die Ausführungen zur Internetausfuhranmeldung (IAA) wurden aufgrund des Wegfalls zum 1. September 2011 hinfällig und daher entfernt.

- Eigenständige Aussagen zur IAA-Plus wurden entfernt, da sie gemäß Begriffsdefinition in Kapitel 4.1 „Allgemeines“ Bestandteil der Teilnehmereingabe ist.

- In Kapitel 4.9 „Ausfuhrverfahren“ wurden in Absatz 3 die Regelungen zum Beendigungsanteil konkretisiert. In den Absätzen 11 und 12 wurden Regelungen zur Ansässigkeit von Wirtschaftsbeteiligten und Privatpersonen aufgenommen. In Absatz 14 ist ein Hinweis zur Internet-Statusauskunft aufgenommen worden.

- Kapitel 4.9.2.1.5 „Untersagung des Ausgangs“ wurde um Regelungen im Falle einer nicht erfolgten bzw. nicht richtigen Gestellung ergänzt.

- In Kapitel 4.9.3 „Erledigung“ wurde Absatz 3 mit weiteren Informationen zum Ausgangsvermerk bei unterschiedlichen Verfahrenscodes und in Absatz 4 um Ausführungen zur Abgabe der eAM ergänzt.

- Kapitel 4.9.4 „Nachforschungsersuchen (Follow-Up)/Anerkennung von Alternativnachweisen“ wurde um Regelungen zum „Follow Up“ ergänzt. Erstellungsgrundlage war der Entwurf des Merkblatts zum Follow-Up. In Absatz 6 wurde das abgestempelte INF 2 als Alternativnachweis aufgenommen. Hinsichtlich der Alternativnachweise bei Wiederausfuhr von Flugzeugen zur Beendigung der aktiven Veredelung wurde Absatz 7 aufgenommen.

- Das Kapitel 4.9.5 „Nachträgliche Ausfuhranmeldung“ wurde neu aufgenommen.

- Im Kapitel 4.9.6 „Einstufiges Ausfuhrverfahren“ wurden die Regelungen zu Änderungsmöglichkeiten der Zollstelle im einstufigen Verfahren entfernt.

- In Kapitel 4.9.8 „Ausfuhren im Rahmen der passiven Veredelung“ wurden die Regelungen zur passiven Veredelung ergänzt bzw. überarbeitet.

- Regelungen zur Ausfuhr von Marktordnungswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren wurden zusammengefasst in den neuen Kapiteln 4.9.9 „Ausfuhren mit Marktordnungswaren“ und 4.9.10 „Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren“.

 

Links: ATLAS-Teilnehmerinformation 1823-03/2012

Quelle: Bundesministerium der Finanzen