Ab 1. Oktober 2020 sind Unternehmen angehalten, bestimmte Sendungen gegenüber den zuständigen Pflanzenschutzdiensten mittels TRACES NT anzumelden.
Dies gilt für Sendungen, deren Waren Verpackungsmaterial aus Holz enthalten oder mit solchem verpackt sind. Gemeint ist Holz, das zur Stützung, zum Schutz oder zur Beförderung einer Ware verwendet wird. Beispiele hierfür sind Packkisten, Kästen, Verschläge, Kabeltrommeln und -spulen, Paletten, Boxpaletten und andere Ladehölzer, Palettenaufsatzrahmen und Stauholz. Weiterhin trifft dies auf Waren zu, die außerdem in der nach Art. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 bekannt gemachten Risikowarenliste für Verpackungsholz „in Gebrauch“ aufgeführt werden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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